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Schadgutachten Holzschutz

Durch den Echten Hausschwamm zerstörte Deckenbalken/ FAchwerkkonstruktion im Stadtschloß Eisenach Eine wichtige Voraussetzung für eine Planung an bestehenden Gebäuden besteht in der maßlichen Erfassung der Bausubstanz und der Erfassung der Bauschäden. Die Schadensaufnahme erfordert die Kenntnis der üblichen Baukonstruktion und der häufig auftretenden Schäden und kann daher nur von altbauerfahrenen Bearbeitern durchgeführt werden. Die Erfassung der Bauschäden bildet wiederum eine wesentliche Grundlage für die Kostenermittlung einer Bauaufnahme. Eine Schadenskartierung setzt Aufmasspläne voraus für die Eintragung von
  • der Lage des Schadens
  • der Größe des Schadens
  • Art und Ursache des Schadens
  • Grad der Gefährdung des Gebäudes durch den Schaden und die Dringlichkeit der Sanierung
  • möglichen Sanierungsmethoden
Myzel des echten Hausschwamms in der Ausmauerung der Gefache, Arnstadt/ Schulplan 2 Myzel des Echten Hausschwamms in der Ausmauerung der Gefache, Arnstadt/ Schulplan 2 Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass selbst bei sorgfältig durchgeführten Schadenserfassungen nicht erfasste bzw. versteckte Schäden unvermeidlich sind. Dies liegt in der Regel daran, dass die Untersuchungen schadensfrei bzw. schadensarm ausgeführt werden müssen um nicht weitere Kosten zu verursachen. Spezielle Untersuchungsverfahren wie Endoskopie und Infrarot-Thermografie sind hier hilfreich. Es gilt der Grundsatz "so wenig wie möglich und so viel wie nötig" freizulegen. Dies hat zur Folge, dass Schäden unentdeckt bleiben können. Eine nachfolgende baubegleitende Betreuung ist daher immer anzuraten. Eine umfangreiche Gerätetechnik, Endoskopie- und Fototechnik, Mikroskopie- und Laborausstattung unterstützt die Schaduntersuchung. Ebenso hilfreich für eine Schadkartierung an Fassaden ist die Digitale Bildentzerrung und Kartierung im CAD.

Untersuchung in einem mit DDT kontaminierten Dachstuhl Untersuchungen in einem mit DDT kontaminierten Dachstuhl Die Beurteilung der Schäden an Holz ist bei jeder Altbaubewertung ein wichtiges Kriterium. Pflanzliche und tierische Schädlinge können unter günstigen Bedingungen beträchtliche Schäden anrichten, besonders dann, wenn Gebäude über längere Zeit keiner intensiven Nutzung unterliegen. Für die Erkennung pflanzlicher und tierischer Schäden an Holz, Ermittlung der Schadart, Ausdehnung, Ursachen und der Festlegung der Sanierungsempfehlungen nach DIN 68800 ist der nötige Sachverstand erforderlich. Die erfolgte Sachkundeprüfung für Holzschutz liegt mit der Reg.-Nr. 4123/1677-9 vor. In der Ausführung kommen weitgehend zerstörungsfreie Untersuchungsmethoden, wie Anschlagen/ Anreißen/ Anbohren mit einem dünnen Zuwachsbohrer und eine augenscheinliche Bewertung zum Schädigungsgrad und Querschnittsverlust der Hölzer, zum Einsatz. Hierbei sind auch die Aussagen einer vorher stattgefundenen Dendrochronologischen Untersuchung wie Holzart, Alter und Beschaffenheit vorteilhaft. Tierische Schädlinge werden nach Größe und Form der Ausfluglöcher, einer mikroskopischen Kotanalyse oder bei einem aktiven Befall durch die Larven bzw. Insekten bestimmt. Pflanzliche Schädlinge/ Pilze werden anhand der Merkmale von Myzel, Fruchtkörper, dem Schadbild, der Holzfeuchte oder durch chemische Reaktionen im eigenen Labor bestimmt. Vitalitätstest der Pilze sind durch die fluoreszenz-Mikroskopie, chemischer Reaktionen oder durch Aufzuchttests möglich. Bei selteneren Pilzarten erfolgt die Identifikation in einem mykologischen Labor. Ebenso wichtig für eine weitere Planung ist aber auch das Erkennen einer Altbelastung durch Holzschutzmittel wie DDT oder PCP und der Festlegung entsprechender Sanierungsempfehlungen, unter Berücksichtigung aller dafür erforderlichen Vorschriften. Untersuchungen zu einer Schadbelastung durch Holzschutzmittel erfolgen augenscheinlich nach bekannten Merkmalen und einem "Beilsteinschen-Test" vor Ort. Es erfolgt dann eine repräsentative Beprobung von Holz, Alt- und Neustäuben. Die Auswertung erfolgt auf Inhaltsstoffe und Konzentration, mit Angabe der Schädlichkeit und erforderlicher Maßnahmen.

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